individuell, kostenfrei, vertraulich

Das Projekt

Das „Beratungsmobil Demenz“ war ein Projekt der Alzheimer Gesellschaft Schleswig-Holstein e.V. Selbsthilfe Demenz / Landesverband in Kooperation mit dem Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein. Das Projekt sollte dazu beitragen, die Beratungsstrukturen im ländlichen Bereich in Schleswig-Holstein auszuweiten und zu verbessern.

Zum jetzigen Zeitpunkt sind über 62.000 Menschen in Schleswig-Holstein an einer Demenz erkrankt und es ist anzunehmen, dass die Zahl aufgrund des demografischen Wandels stetig steigen wird. Aus diesem Grund stehen wir sozialpolitisch und volkswirtschaftlich vor einer großen gesellschaftlichen Herausforderung.

Die Beratungsstruktur ist vor allem in den ländlichen Regionen Schleswig-Holsteins häufig unzureichend und somit ausbaufähig. Die Gründe dafür liegen vorwiegend an der eingeschränkten Mobilität der Ratsuchenden und den weiten Wegen zu den Beratungsangeboten.

Beratungsangebote sind hauptsächlich auf die größeren Städte beschränkt.  Das Projekt beabsichtigte durch die mobile Beratung die Situation der Menschen mit Demenz und ihrer pflegenden und betreuenden An- und Zugehörigen im ländlichen Raum zu verbessern, indem das Team des Beratungsmobils niedrigschwellig und wohnortnah zum Thema Demenz beraten hat.

An- und Zugehörige
sollten unter anderem:

  • Durch Beratung und Weitergabe von Informationen entlastet und unterstützt werden.
  • Zur Inanspruchnahme von Hilfs- und Unterstützungsangeboten motiviert werden.
  • Wertvolle Hinweise und Tipps zu Umgang, Kommunikation und Aktivierung des an Demenz erkrankten Angehörigen erhalten.
  • Sich aussprechen und ihre Sorgen, Nöte und Probleme thematisieren können.
  • Dahingehend beraten werden, dass die häusliche Situation stabilisiert und wenn gewünscht, ein Verbleib der erkrankten Person in der Häuslichkeit gefördert wird und/oder ggf. eine geeignete Versorgungssituation perspektivisch geschaffen werden kann.

Menschen mit Demenz oder solche, die sich Sorgen machen, dass sie eine Demenz haben könnten, sollten unter anderem:

  • Informationen und Beratung über mögliche Hilfsangebote erhalten.
  • Die Möglichkeit der Aussprache und der Unterstützung bekommen.
  • Sich selbstbestimmt über Vorsorge- und Entlastungsangebote informieren können.
  • Unterstützung bei der Krankheitsbewältigung erhalten.

 

Hinweis:

Abgrenzung zur Pflegeberatung nach SGB XI, wer führt die Beratung durch, Finanzierung des Angebotes, Auswahl der Gebiete

Das Beratungsangebot ersetzt nicht die Beratung der Pflegekassen gem. § 7a SGB XI. Die Beratung ist darauf ausgerichtet, die Ratsuchenden psychosozial zu begleiten, mögliche Hilfen aufzuzeigen, bei der Krankheitsbewältigung und der Begleitung von Menschen mit Demenz zu unterstützen.

Die Ratsuchenden werden durch das umfangreiche Verweisungswissen an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Eine enge Kommunikation und Zusammenarbeit mit den Pflegeberater*innen der Pflegekassen ermöglicht eine bürgerorientierte Beratung. Das Projekt versteht sich ausdrücklich als Ergänzung vorhandener Beratungsstrukturen und arbeitet mit diesen zusammen. Wie im Demenzplan Schleswig-Holstein aufgezeigt, werden so besonders die ländlichen Regionen gestärkt.

Das Team besteht aus qualifizierten Beratungsfachkräften (z.B. Sozialpädagog*innen, Psycholog*innen) und geschulten Ehrenamtlichen oder Honorarkräften. Die Beratung lehnt sich an die Vorgaben und Qualitätskriterien der Pflegestützpunkte an. Sie erfolgt nach den aktuell anerkannten fachlichen Standards neutral, trägerunabhängig und berücksichtigt die Qualitätskriterien der psychosozialen Beratung. Unsere Beratung ist individuell, kostenfrei und vertraulich.

Die Kosten des Projektes werden zu rund 51% von der Alzheimergesellschaft Schleswig-Holstein e.V., Selbsthilfe Demenz / Landesverband aus Eigenmitteln finanziert (u.a. aus Spendenmitteln der NDR-Benefizaktion „Hand in Hand für Norddeutschland“) und zu 49% vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung Schleswig-Holstein und dem Spitzenverband der Pflegekassen getragen (jeweils hälftig).

Die Auswahl der Kreise erfolgte anhand definierter Kriterien. Unter anderem waren die Verteilung der Ämter, die Beratungsstrukturen, die Altersstruktur und Zahl der Leistungsempfänger*innen ausschlaggebend für die Entscheidung.

Grundlage für die Auswahl der Landkreise waren zum Beispiel die Pflegestatistik 2017, der Dritte Bericht zur Altenpflege in Schleswig-Holstein, die Kommunalprofile der jeweiligen Landkreise, Statistikamt Nord Auswertung zu Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger in Schleswig-Holstein 2015 und 2017 nach Kreisen und kreisfreien Städten.